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Datenschutz - Ihre Pflichten als Betreiber von Webseiten |
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Datenschutz - Ihre Pflichten
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Die Pflicht zum Vorhalten eine Impressums auf jeder
Webseite hat sich mittlerweile herumgesprochen. Anders verhält es sich
hingegen mit den Regeln zum Datenschutz:
die vom Gesetzgeber
eindeutig geforderten Belehrungen oder Erklärungen zum Thema Datenschutz
sind nur auf den wenigsten Webpräsenzen zu finden.
Ein Versäumnis, das dem
Verantwortlichen der Internetseite teuer zu stehen kommen kann! Bereits
das Telemediengesetz ( TMG ) droht Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000,00 € an für den Fall, dass
auf einer Webseite nicht oder nicht richtig im Hinblick auf die Verwendung von Daten informiert wird.
Das Nichteinhalten der konkreten Datenschutzbestimmungen stellt einen Wettbewerbsverstoß dar
und kann von Konkurrenten als Anlass für kostspielige Abmahnungen
herangezogen werden.
Jeder Betreiber von Webseiten sollte die Regeln zum Datenschutz sehr
ernst nehmen! Die von staatlichen Stellen oder Wirtschaftsunternehmen aus dem In- und Ausland
gängige Praxis, möglichst viele Daten von Personen zusammenzutragen sowie der Diskussion über die von der EU zu billigende Weitergabe von Bankdaten an die USA und andere Vorkommnisse
erhöht die Sensibilität der Menschen und deren Bereitschaft zu hinterfragen, wer denn nun alles Daten sammelt und erhebt
und bestärkt sie in ihrem Willen, sich gegen unrechtmäßige Datenerhebungen zu wehren.
Es ist davon auszugehen, dass Abmahnungen wegen Fehlern im "Impressum"
schon bald von Abmahnungen wegen Fehlern zum Thema "Datenschutz"
auf Webseiten abgelöst werden.
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Vielen Betreibern einer Webpräsenz ist gar nicht
bewusst, dass sie Daten erheben?
Im Rahmen unseres WebseitenCheck
erklären wir Ihnen, welche Daten Sie erheben und was hierzu zu beachten
ist. Mehr Informationen hierzu finden Sie
hier ...

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