Einhaltung der Regeln zum Datenschutz - Datenschutzbelehrung.

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Datenschutz - Ihre Pflichten als Betreiber von Webseiten

Datenschutz - Ihre Pflichten

Die Pflicht zum Vorhalten eine Impressums auf jeder Webseite hat sich mittlerweile herumgesprochen. Anders verhält es sich hingegen mit den Regeln zum Datenschutz:

die vom Gesetzgeber eindeutig geforderten Belehrungen oder Erklärungen zum Thema Datenschutz sind nur auf den wenigsten Webpräsenzen zu finden.

Ein Versäumnis, das dem Verantwortlichen der Internetseite teuer zu stehen kommen kann! Bereits das Telemediengesetz ( TMG ) droht Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000,00 € an für den Fall, dass auf einer Webseite nicht oder nicht richtig im Hinblick auf die Verwendung von Daten informiert wird.

Das Nichteinhalten der konkreten Datenschutzbestimmungen stellt einen Wettbewerbsverstoß dar und kann von Konkurrenten als Anlass für kostspielige Abmahnungen herangezogen werden.

Jeder Betreiber von Webseiten sollte die Regeln zum Datenschutz sehr ernst nehmen! Die von staatlichen Stellen oder Wirtschaftsunternehmen aus dem In- und Ausland gängige Praxis, möglichst viele Daten von Personen zusammenzutragen sowie der Diskussion über die von der EU zu billigende Weitergabe von Bankdaten an die USA und andere Vorkommnisse erhöht die Sensibilität der Menschen und deren Bereitschaft zu hinterfragen, wer denn nun alles Daten sammelt und erhebt und bestärkt sie in ihrem Willen, sich gegen unrechtmäßige Datenerhebungen zu wehren.

Es ist davon auszugehen, dass Abmahnungen wegen Fehlern im "Impressum" schon bald von Abmahnungen wegen Fehlern zum Thema "Datenschutz" auf Webseiten abgelöst werden.


Datenschutz - Ihre Pflichten

Vielen Betreibern einer Webpräsenz ist gar nicht bewusst, dass sie Daten erheben?
Im Rahmen unseres WebseitenCheck erklären wir Ihnen, welche Daten Sie erheben und was hierzu zu beachten ist. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier ...




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