Gern stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte seit vielen Jahren zur Verfügung, wenn Sie unter anderem im mitteldeutschen Raum Gerichtstermine wahrzunehmen haben, diese allerdings aus wirtschaftlichen Erwägungen oder aus terminlichen oder sonstigen Gründen nicht wahrnehmen können.
Als Verkehrsanwalt werden wir gern mit Untervollmacht bzw. Terminsvollmacht bundesweit für Sie tätig. Bitte fragen Sie einfach nach.
Ohne Einschränkungen werden wir an folgenden Gerichten gern für Sie tätig:
LG, AG, VG Halle (Saale)
LG, AG, VG Leipzig
Auf Anfrage werden wir gern auch bei folgenden Gerichten tätig.
LG Magdeburg
AG Magdeburg
LG Dessau-Roßlau
AG Dessau-Roßlau
OLG Naumburg
AG Naumburg
LG Gera
LG Erfurt
OLG in Jena
AG Köthen
AG Eisleben
AG Sangerhausen
AG Bitterfeld-Wolfen
AG Bernburg
AG Merseburg
AG Aschersleben
AG Weißenfels
AG Zeitz
AG Quedlinburg
AG Schönebeck
AG Zerbst
AG Wittenberg
AG Borna
AG Eilenburg
AG Grimma
Unser Angebot für Sie:
- unverzügliche Bestätigung der Übernahme des Mandats
- umfassende Einarbeitung in den Sachverhalt nach der Übersendung der Handakte durch Ihr Büro
- Wahrnehmung des Gerichtstermins in Untervollmacht / mit Terminsvollmacht entsprechend Ihrer Vorgaben
- Terminsbericht per eMail oder Fax grundsätzlich noch am selben Tag der Verhandlung, spätestens aber am folgenden Werktag
- hälftige Gebührenteilung unter Ausschluß eventueller durch die Terminsvertretung anfallender Gebühren; Ihrer Mandantschaft entstehen damit keine zusätzlichen Kosten
Unsere Kanzlei ist in den meisten Fällen auch sehr kurzfristig für Ihre Terminsvertretung, Sitzungsvertretung verfügbar und wird stets gern als Korrespondenzanwalt bzw. Verkehrsanwalt für Sie tätig.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Ihr direkter Kontakt zum Unterzeichner: mj.maurer@tentas.de